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18.04.2021

Notbremse der Bundesregierung in BW

Corona-Verordnung Baden-Württemberg ab 19.04.2021
Keine Änderungen für Fahrschulen

Das Land Baden-Württemberg hat in der Nacht zum Sonntag die neue, ab Montag, den 19.04.2021 geltende Corona-Verordnung veröffentlich und ins Netz gesellt.

Die Verordnung gilt nun bis einschließlich 16. Mai 2021. Die Regelungen des § 10 Abs. 2 Nr. 8 bleiben unverändert und erlauben den Betrieb der Fahrschulen. Theoretischer Unterricht darf weiterhin nur als Online-Unterricht durchgeführt werden. Die Durchführung von Aufbauseminaren und Fahreignungsseminaren sowie von BKF-Aus- und Weiterbildungen bleibt weiterhin erlaubt.



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