Fahrschule Montag GmbH
 


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22.11.2021

Schülerausweis reicht seit 24.11.2021 nicht mehr als getesteten Nachweis (ab 18)

Mit der neuen Corona-Verordnung seit 24.11.2021 reicht ein Schülerausweis für Personen ab 18 Jahren nicht mehr als Zugangsberechtigung zur Fahrausbildung und zur Fahrerlaubnisprüfung aus. Es muss ein 3G-Nachweis vorliegen. )Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, bzw. PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)



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